Um Experte im Verein Gebäudesimulation Schweiz zu werden, dürfen sich Vereinsmitglieder in einem der spezifischen Themenbereiche bewerben. Die Bewerbung erfolgt durch die Vorlage relevanter Qualifikationen, Erfahrungen und abgeschlossener Projekte. Anschliessend wird die Bewerbung von aktiven Experten des Vereins bewertet, die die fachliche Kompetenz und die Eignung des Bewerbers beurteilen. Ein Vorteil, als Experte im Verein Gebäudesimulation Schweiz tätig zu sein, besteht im intensiven Austausch mit anderen Fachleuten im jeweiligen Themenbereich. Darüber hinaus werden fachspezifische Anfragen, die an den Verein gerichtet werden, direkt an die entsprechenden Experten weitergeleitet, sodass diese ihre Expertise gezielt in konkrete Projekte und Fragestellungen einbringen können. Der Verein sorgt zudem dafür, die Expertenliste auf verschiedenen Plattformen zu veröffentlichen und deren Expertise aktiv hervorzuheben.
Der Bewerbungsprozess zur Expertenliste umfasst mehrere Schritte:
Prüfung der Unterlagen durch das Sekretariat: Das Sekretariat prüft, ob der Bewerbende Mitglied im Verein ist und ob er/sie sich für maximal 3 Themenbereiche beworben hat.
Wir halten uns an die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzgesetzes (DSG / DSGVO) und erheben nur Daten, die zur Erfüllung der Vereinsaufgaben benötigt werden. Es werden nur die Mitgliederdaten bearbeitet, die tatsächlich nötig sind, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Zu Änderungen in den Datenschutzrichtlinien werden alle Vereinsmitglieder informiert. Durch eine Mitgliedschaft im Verein Gebäudesimulation Schweiz wird der hier folgenden Datenschutzrichtlinie zur Kenntnis genommen.
Welche Daten werden erhoben und zu welchem Zweck? Wer hat Zugriff auf die Daten?
Für den Bewerbungsprozess neuer Experten werden zusätzlich von den bereits erfassten Mitgliedsdaten folgende Daten benötigt:
Das Sekretariat und die Expertengruppe haben Zugriff auf die Daten und sind für deren Bearbeitung verantwortlich. Die eingereichten Berichte werden von den jeweiligen Experten der Themenbereiche geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird der Bewerbende über seinen Expertenstatus im jeweiligen Themenbereich informiert. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Einsprache, werden die Berichte gelöscht.
Wo werden die Daten gespeichert
Wir speichern alle Mitgliederdaten im Microsoft 365, welches sich an das europäische Datenschutzgesetz der DSGVO hält.
Mehr Informationen dazu unter: https://www.microsoft.com/de-ch/trust-center/privacy/gdpr-overview.
Bekanntgabe von Mitgliederdaten innerhalb des Vereins
Als Grundregel gilt, dass nur jene Daten über Vereinsmitglieder bearbeitet bzw. bekannt gegeben werden dürfen, die zur Bearbeitung der Vereinszwecken unbedingt notwendig sind. Die im Rahmen einer Bewerbung eingereichten Berichte werden streng vertraulich behandelt.
Weitergabe von Daten an Dritte ausserhalb des Vereins
Zur Durchführung der Expertenvermittlung können bestimmte Daten wie Name, Vorname, Firma und Kontaktdaten an Dritte ausserhalb des Vereins weitergegeben werden. Die betroffenen Mitglieder werden im Voraus über den Empfänger und den Zweck der Datenweitergabe informiert und erhalten das Recht, dieser Weitergabe zu widersprechen.
Veröffentlichung im Internet
Unser Verein Gebäudesimulation Schweiz wird hauptsächlich aus Mitglieder Beiträgen finanziert und agiert unabhängig. Uns ist eine transparente Kommunikation wichtig. Alle Vereinsmitglieder können online auf www.gebaeudesimulation.ch/experten/ eingesehen werden. Dazu werden folgende Daten an Dritte weitergegeben:
Die publizierten Informationen sind weltweit zugänglich und können gesucht werden. Ein Löschen Ihrer Daten (z.B. nach Vereinsaustritt) auf www.gebaeudesimulation.ch garantiert nicht, dass diese Daten nicht mehr im Internet sind. Weitere Informationen zu den Risiken finden Sie hier: https://www.edoeb.admin.ch/dam/edoeb/de/dokumente/2011/07/aufklaerung_ueberdierisikeneinerveroeffentlichungvonpersonendate.pdf
Auskunftsrecht und weitere Rechtsansprüche der betroffenen Personen
Mitglieder dürfen die Bekanntgabe ihrer Personendaten verbieten (Sperrrecht) oder jederzeit eine einmal gegebene Einwilligung teilweise oder ganz widerrufen. Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person (bzw. ihr Rechtsvertreter) das Recht, beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden.
April 2025