Der Verein Gebäudesimulation Schweiz und seine Mitglieder setzen sich für klimafreundliches und ressourceneffizientes Bauen und Betreiben von Gebäuden und Infrastrukturen ein. Unsere Mitgliedschaft richtet sich an aktive Fachleute aus dem Simulationsbereich und passive Gönnerinnen und Gönner, die unsere Anliegen unterstützen wollen. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag und Prüfung durch die aktiven Mitglieder.
Mitgliederbeiträge
Die jährlichen Mitgliederbeiträge setzen sich für Berufstätige aus Firmenmitgliedschaft und Personenmitgliedschaft zusammen.
Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge erfolgt nach Eintrittszeitpunkt:
Aufnahmeablauf
Der Vorschlag zur Aufnahme erfolgt durch den Vorstand anhand des eingereichten Mitgliedschaftsantrags. Unterjährig kann eine provisorische Aufnahme von Mitgliedern durch Vorstandsbeschluss erfolgen. Die endgültige Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins.
Wir halten uns an die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzgesetzes (DSG / DSGVO) und erheben nur Daten, die zur Erfüllung der Vereinsaufgaben benötigt werden. Es werden nur die Mitgliederdaten bearbeitet, die tatsächlich nötig sind, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Zu Änderungen in den Datenschutzrichtlinien werden alle Vereinsmitglieder informiert. Durch eine Mitgliedschaft im Verein Gebäudesimulation Schweiz wird der hier folgenden Datenschutzrichtlinie zur Kenntnis genommen.
Welche Daten werden erhoben und zu welchem Zweck? Wer hat Zugriff auf die Daten?
Für den Aufnahmeprozess neuer Mitglieder sowie für administrative Zwecke wie Rechnungstellung und Kontaktaufnahme werden folgende Daten benötigt:
*Ausschliesslich der Vorstand und das Sekretariat haben Zugriff auf die zuvor genannten Daten.
Vereinsmitglieder können sich aktiv im Verein einbringen und z.B. im Bereich Marketing, Lobbying sowie in der Qualitätssicherung mitwirken. Bei Mitgliedern, die sich zur Aufnahme in die Expertenliste bewerben, werden folgende Daten benötigt:
Alle Mitglieder des Team Qualitätssicherung sowie der Vorstand des Vereins haben Zugriff auf die zuvor genannten Daten. Zum Erfüllen von Vereinszwecken können die zuvor genannten Daten an Dritte ausserhalb des Vereins weitergegeben werden (z.b. für die Expertenvermittlung). Dazu wird den betroffenen Mitgliedern unter vorgängiger Mitteilung des Empfängers und des Zwecks der Bekanntgabe ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Wo werden die Daten gespeichert
Wir speichern alle Mitgliederdaten im Microsoft 365, welches sich an das europäische Datenschutzgesetz der DSGVO hält.
Mehr Informationen dazu unter: https://www.microsoft.com/de-ch/trust-center/privacy/gdpr-overview.
Bekanntgabe von Mitgliederdaten innerhalb des Vereins
Als Grundregel gilt, dass nur jene Daten über Vereinsmitglieder bearbeitet bzw. bekannt gegeben werden dürfen, die zur Bearbeitung der Vereinszwecken unbedingt notwendig sind.
Weitergabe von Daten an Dritte ausserhalb des Vereins
Es werden keine Mitgliederdaten, als die in diesem Dokument beschrieben sind, ohne Einwilligung der Mitglieder an Dritte weitergegeben, ausser es ist aufgrund eines Gesetzes erlaubt oder vorgeschrieben (z.B. Bekanntgabe in einem Strafverfahren).
Veröffentlichung im Internet
Unser Verein Gebäudesimulation Schweiz wird hauptsächlich aus Mitglieder Beiträgen finanziert und agiert unabhängig. Uns ist eine transparente Kommunikation wichtig. Alle Vereinsmitglieder können online auf www.gebaeudesimulation.ch/mitglieder eingesehen werden. Dazu werden folgende Daten an Dritte weitergegeben:
Die publizierten Informationen sind weltweit zugänglich und können gesucht werden. Ein Löschen Ihrer Daten (z.B. nach Vereinsaustritt) auf www.gebaeudesimulation.ch garantiert nicht, dass diese Daten nicht mehr im Internet sind. Weitere Informationen zu den Risiken finden Sie hier: https://www.edoeb.admin.ch/dam/edoeb/de/dokumente/2011/07/aufklaerung_ueberdierisikeneinerveroeffentlichungvonpersonendate.pdf
Auskunftsrecht und weitere Rechtsansprüche der betroffenen Personen
Mitglieder dürfen die Bekanntgabe ihrer Personendaten verbieten (Sperrrecht) oder jederzeit eine einmal gegebene Einwilligung teilweise oder ganz widerrufen. Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person (bzw. ihr Rechtsvertreter) das Recht, beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden.
Mai 2023